KULTUR (2007-2013) - Aktuelle Ausschreibungen
Neues Antragsverfahren ab 2009
Seit 2009 müssen die Anträge elektronisch und zusätzlich per Post eingereicht werden. Der "Papierversion" müssen zusätzliche Unterlagen und Materialien angeschlossen werden. Die Dokumente müssen dazu von der Website der EACEA heruntergeladen und auf dem Computer abgespeichert werden. Hierzu ist der Adobe Reader 8.1.5. erforderlich.
Einreichfristen und Antragsformulare
* Aktionsbereich 1.1 - Mehrjährige Kooperationsprojekte
Einreichfrist: 1. Oktober 2010
Antragsformulare
* Aktionsbereich 1.2.1 - Kooperationsmaßnahmen
Einreichfrist: 1. Oktober 2010
Antragsformulare
* Aktionsbereich 1.2.2. - Literarische Übersetzungen
Einreichfrist: 3. Februar 2011
Antragsformulare
* Aktionsbereich 1.3.5 - Zusammenarbeit mit Drittländern (2011: Mexiko)
Einreichfrist: 3. Mai 2011
Antragsformulare
* Aktionsbereich 1.3.6 - Festivals
Einfreichfrist: 15. November 2010
Antragsformulare
Antrag in Papierform einzureichen
*Aktionsbereich 2 - Betriebskostenzuschüsse (3 Kategorien: Botschafter, Netzwerke, Plattformen)
Einreichfrist: 15. September 2010
Antragsformulare
*Aktionsbereich 3.2 - Gruppen für politische Analyse
Einreichfrist: 1. Oktober 2010
Antragsformulare
Antrag in Papierform einzureichen
Einreichfrist: 1. Oktober 2010
Antragsformulare
* Aktionsbereich 1.2.1 - Kooperationsmaßnahmen
Einreichfrist: 1. Oktober 2010
Antragsformulare
* Aktionsbereich 1.2.2. - Literarische Übersetzungen
Einreichfrist: 3. Februar 2011
Antragsformulare
* Aktionsbereich 1.3.5 - Zusammenarbeit mit Drittländern (2011: Mexiko)
Einreichfrist: 3. Mai 2011
Antragsformulare
* Aktionsbereich 1.3.6 - Festivals
Einfreichfrist: 15. November 2010
Antragsformulare
Antrag in Papierform einzureichen
*Aktionsbereich 2 - Betriebskostenzuschüsse (3 Kategorien: Botschafter, Netzwerke, Plattformen)
Einreichfrist: 15. September 2010
Antragsformulare
*Aktionsbereich 3.2 - Gruppen für politische Analyse
Einreichfrist: 1. Oktober 2010
Antragsformulare
Antrag in Papierform einzureichen
Wichtig bei der Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass für jede Ausschreibung auf der Website der EACEA neue Einreichunterlagen veröffentlicht werden.
Der Antrag kann offline (d.h. ohne Internetverbindung) am Computer bearbeitet werden. Fehler, wie z.B. fehlende Angaben zu Partnerorganisationen, werden mittels einer "Validierungsfunktion" sofort angezeigt und können korrigiert werden. Dies hat den Vorteil, dass bereits im Zuge der Antragstellung Formalfehler verbessert werden können.
Nach Fertigstellung des Antrags wird das Dokument inkl. der erforderlichen Anhänge per Mausklick an die EACEA übermittelt. Der Antragsteller erhält umgehend per Mail eine Empfangsbestätigung.
Zusätzlich muss das ausgedruckte Antragsformular inkl. der erforderlichen Anlangen und Originalunterschriften - wie in den Jahren bisher - per Post an die EACEA nach Brüssel geschickt werden.
Folgende Punkte sind zu beachten:
• Anträge, die nicht elektronisch eingereicht werden, sind nicht förderfähig.
• Anträge, die nur per Post geschickt werden, sind nicht förderfähig.
• Die Antragstellung erfolgt nur auf den offiziellen Formularen der EACEA.
• Anträge, die nicht fristgemäß eingereicht werden, sind nicht förderfähig.
• Frist für die elektronische Einreichung von Kooperationsprojekten (1.1. und 1.2.1.) ist der Tag der Einreichfrist um 12:00 CET. Es ist ratsam, den Antrag bereits einige Tage vor dieser Frist zu übermitteln.
• Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag im Land des Antragstellers, wird keine Verlängerung gewährt.
• Lesen Sie vor der Antragstellung folgende Dokumente: Programmleitfaden, Anweisungen für Antragsteller („Instructions for Applicants“), Anleitung für das elektronische Formular („eForm user guide“)
Die einzelnen Schritte für die elektronische Antragstellung erklärt zusammenfassend die "Step-by-Step Anleitung", die Sie unter Downloads finden.
Der Antrag kann offline (d.h. ohne Internetverbindung) am Computer bearbeitet werden. Fehler, wie z.B. fehlende Angaben zu Partnerorganisationen, werden mittels einer "Validierungsfunktion" sofort angezeigt und können korrigiert werden. Dies hat den Vorteil, dass bereits im Zuge der Antragstellung Formalfehler verbessert werden können.
Nach Fertigstellung des Antrags wird das Dokument inkl. der erforderlichen Anhänge per Mausklick an die EACEA übermittelt. Der Antragsteller erhält umgehend per Mail eine Empfangsbestätigung.
Zusätzlich muss das ausgedruckte Antragsformular inkl. der erforderlichen Anlangen und Originalunterschriften - wie in den Jahren bisher - per Post an die EACEA nach Brüssel geschickt werden.
Folgende Punkte sind zu beachten:
• Anträge, die nicht elektronisch eingereicht werden, sind nicht förderfähig.
• Anträge, die nur per Post geschickt werden, sind nicht förderfähig.
• Die Antragstellung erfolgt nur auf den offiziellen Formularen der EACEA.
• Anträge, die nicht fristgemäß eingereicht werden, sind nicht förderfähig.
• Frist für die elektronische Einreichung von Kooperationsprojekten (1.1. und 1.2.1.) ist der Tag der Einreichfrist um 12:00 CET. Es ist ratsam, den Antrag bereits einige Tage vor dieser Frist zu übermitteln.
• Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag im Land des Antragstellers, wird keine Verlängerung gewährt.
• Lesen Sie vor der Antragstellung folgende Dokumente: Programmleitfaden, Anweisungen für Antragsteller („Instructions for Applicants“), Anleitung für das elektronische Formular („eForm user guide“)
Die einzelnen Schritte für die elektronische Antragstellung erklärt zusammenfassend die "Step-by-Step Anleitung", die Sie unter Downloads finden.
Beratung:
Mag. Elisabeth Pacher
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Cultural Contact Point
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Tel: 01/53120-7692
e-mail: elisabeth.pacher@bmukk.gv.at
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Cultural Contact Point
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Tel: 01/53120-7692
e-mail: elisabeth.pacher@bmukk.gv.at