KULTUR (2007-2013) - Aktuelle Information
Verschobene Einreichfristen für Betriebskostenzuschüsse, Kooperationsprojekte, Festivals und Studien
Die Exekutivagentur Bildung Audiovisuelles und Kultur (EACEA) hat mitgeteilt, dass sich die bevorstehenden Einreichfristen verschieben. Es gelten nun folgende Einreichfristen, für elektron. Einreichungen jeweils 12:00 Uhr mittags:
Betriebskostenzuschüsse (Aktionsbereich 2): 10. Oktober 2012 (statt 18.9.)
Mehrj. Kooperationsprojekte (Aktionsbereich 1.1): 7. November 2012 (statt 3.10.)
Kooperationsmaßnahmen (Aktionsbereich 1.2.1): 7. November 2012 (statt 3.10.)
Festivals (Aktionsbereich 1.3.6): 5. Dezember 2012 (statt 15.11.)
Studien und Analysen (Aktionsbereich 3.2): 7. November 2012 (statt 1.10.)
Website der EACEA
Grund für diese Verschiebungen sind Änderungen in den Finanzrichtlinien ab 1. Jänner 2013, die auch Updates der Budgetformulare (Subcontracting, Degressivität) und der Instructions for Applicants für die Aktionsbereiche 1.1., 1.2.1 und 2 notwendig gemacht haben.
Ein Korrigendum zum Programmleitfaden wurde veröffentlicht , neue Vertragsmuster sind ebenso in Ausarbeitung.
Betriebskostenzuschüsse (Aktionsbereich 2): 10. Oktober 2012 (statt 18.9.)
Mehrj. Kooperationsprojekte (Aktionsbereich 1.1): 7. November 2012 (statt 3.10.)
Kooperationsmaßnahmen (Aktionsbereich 1.2.1): 7. November 2012 (statt 3.10.)
Festivals (Aktionsbereich 1.3.6): 5. Dezember 2012 (statt 15.11.)
Studien und Analysen (Aktionsbereich 3.2): 7. November 2012 (statt 1.10.)
Website der EACEA
Grund für diese Verschiebungen sind Änderungen in den Finanzrichtlinien ab 1. Jänner 2013, die auch Updates der Budgetformulare (Subcontracting, Degressivität) und der Instructions for Applicants für die Aktionsbereiche 1.1., 1.2.1 und 2 notwendig gemacht haben.
Ein Korrigendum zum Programmleitfaden wurde veröffentlicht , neue Vertragsmuster sind ebenso in Ausarbeitung.
Wichtige Änderungen in Kürze
Änderungen betreffend die Formulare:
- Elektron. Antragsformulare sind von den Änderungen nicht betroffen, werden nicht geändert. Achtung: Die Formulare weisen noch die alten Einreichfristen auf. Sie werden auch nicht geändert, es gelten jedoch die neuen Fristen.
- Budgetformulare sind neu! Für die Einreichung wird nur die neue Version der Budgetformulare akzeptiert.
Weitere wichtige Änderungen in Kürze:
- Kooperationsprojekte: Die Grenze der förderbaren Untervergaben liegt bei 50% der Summe der förderbaren direkten Kosten.
- Bei Förderansuchen von € 60.000 oder weniger muss kein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit erbracht werden.
- Betriebskostenzuschüsse: Die Degressivitätsregel entfällt ab 1.1.2013
- Elektron. Antragsformulare sind von den Änderungen nicht betroffen, werden nicht geändert. Achtung: Die Formulare weisen noch die alten Einreichfristen auf. Sie werden auch nicht geändert, es gelten jedoch die neuen Fristen.
- Budgetformulare sind neu! Für die Einreichung wird nur die neue Version der Budgetformulare akzeptiert.
Weitere wichtige Änderungen in Kürze:
- Kooperationsprojekte: Die Grenze der förderbaren Untervergaben liegt bei 50% der Summe der förderbaren direkten Kosten.
- Bei Förderansuchen von € 60.000 oder weniger muss kein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit erbracht werden.
- Betriebskostenzuschüsse: Die Degressivitätsregel entfällt ab 1.1.2013
Einreichfristen und Antragsformulare
* Aktionsbereich 1.1 - Mehrjährige Kooperationsprojekte
Einreichfrist: 7. November 2012
Antragsformulare 2012
Nützliche Tipps:
http://eacea.ec.europa.eu/culture/beneficiaries/2011/index_en.php
* Aktionsbereich 1.2.1 - Kooperationsmaßnahmen
Einreichfrist: 7. November 2012
Antragsformulare 2012
Nützliche Tipps:
http://eacea.ec.europa.eu/culture/beneficiaries/2011/index_en.php
* Aktionsbereich 1.2.2. - Literarische Übersetzungen
Einreichfrist: 6. Februar 2013
Antragsformulare 2013
* Aktionsbereich 1.3.5 - Zusammenarbeit mit Drittländern (2013: Kanada und Austrialien)
Einreichfrist: 8. Mai 2013
Antragsformulare 2013
* Aktionsbereich 1.3.6 - Festivals
Einfreichfrist: 5. Dezember 2012
Antragsformulare 2012
*Aktionsbereich 2 - Betriebskostenzuschüsse (3 Kategorien: Botschafter, Netzwerke, Plattformen)
Einreichfrist: 10. Oktober 2012
Antragsformulare 2012
*Aktionsbereich 3.2 - Gruppen für politische Analyse
Einreichfrist: 7. November 2012
Antragsformulare 2012
Einreichfrist: 7. November 2012
Antragsformulare 2012
Nützliche Tipps:
http://eacea.ec.europa.eu/culture/beneficiaries/2011/index_en.php
* Aktionsbereich 1.2.1 - Kooperationsmaßnahmen
Einreichfrist: 7. November 2012
Antragsformulare 2012
Nützliche Tipps:
http://eacea.ec.europa.eu/culture/beneficiaries/2011/index_en.php
* Aktionsbereich 1.2.2. - Literarische Übersetzungen
Einreichfrist: 6. Februar 2013
Antragsformulare 2013
* Aktionsbereich 1.3.5 - Zusammenarbeit mit Drittländern (2013: Kanada und Austrialien)
Einreichfrist: 8. Mai 2013
Antragsformulare 2013
* Aktionsbereich 1.3.6 - Festivals
Einfreichfrist: 5. Dezember 2012
Antragsformulare 2012
*Aktionsbereich 2 - Betriebskostenzuschüsse (3 Kategorien: Botschafter, Netzwerke, Plattformen)
Einreichfrist: 10. Oktober 2012
Antragsformulare 2012
*Aktionsbereich 3.2 - Gruppen für politische Analyse
Einreichfrist: 7. November 2012
Antragsformulare 2012
Antragsverfahren
Die Anträge müssen elektronisch und zusätzlich per Post eingereicht werden. Der "Papierversion" sollen zusätzliche Unterlagen und Materialien auf CD-Rom/ USB-Stick bzw. Papier angeschlossen werden. Die Dokumente sind von der Website der EACEA herunterzuladen und auf dem Computer zur Bearbeitung abzuspeichern. Hierzu ist der Adobe Reader 8.1.5. erforderlich.
Wichtige Infos für die Antragstellung
Speichern Sie das Antragsformular auf Ihrem Desktop ab, der Antrag kann offline am Computer bearbeitet werden. Fehler, wie z.B. fehlende Angaben zu Partnerorganisationen, werden mittels einer "Validierungsfunktion" sofort angezeigt und können korrigiert werden. Dies hat den Vorteil, dass bereits im Zuge der Antragstellung Formalfehler verbessert werden können.
Nach Fertigstellung des Antrags wird das Dokument inkl. der erforderlichen Anhänge per Mausklick an die EACEA übermittelt. Der Antragsteller erhält umgehend per Mail eine Empfangsbestätigung.
Zusätzlich muss das ausgedruckte Antragsformular inkl. der erforderlichen Anlangen und Originalunterschriften bisher - per Post an die EACEA nach Brüssel geschickt werden.
Folgende Punkte sind zu beachten:
• Anträge, die nicht elektronisch eingereicht werden, sind nicht förderfähig.
• Anträge, die nur per Post geschickt werden, sind nicht förderfähig.
• Die Antragstellung erfolgt nur auf den offiziellen Formularen der EACEA.
• Anträge, die nicht fristgemäß eingereicht werden, sind nicht förderfähig.
• Frist für die elektronische Einreichung von Kooperationsprojekten (1.1. und 1.2.1.) ist der Tag der Einreichfrist um 12:00 CET. Es ist ratsam, den Antrag bereits einige Tage vor dieser Frist zu übermitteln.
• Lesen Sie vor der Antragstellung folgende Dokumente: Programmleitfaden, Anweisungen für Antragsteller („Instructions for Applicants“), Anleitung für das elektronische Formular („eForm user guide“)
Nach Fertigstellung des Antrags wird das Dokument inkl. der erforderlichen Anhänge per Mausklick an die EACEA übermittelt. Der Antragsteller erhält umgehend per Mail eine Empfangsbestätigung.
Zusätzlich muss das ausgedruckte Antragsformular inkl. der erforderlichen Anlangen und Originalunterschriften bisher - per Post an die EACEA nach Brüssel geschickt werden.
Folgende Punkte sind zu beachten:
• Anträge, die nicht elektronisch eingereicht werden, sind nicht förderfähig.
• Anträge, die nur per Post geschickt werden, sind nicht förderfähig.
• Die Antragstellung erfolgt nur auf den offiziellen Formularen der EACEA.
• Anträge, die nicht fristgemäß eingereicht werden, sind nicht förderfähig.
• Frist für die elektronische Einreichung von Kooperationsprojekten (1.1. und 1.2.1.) ist der Tag der Einreichfrist um 12:00 CET. Es ist ratsam, den Antrag bereits einige Tage vor dieser Frist zu übermitteln.
• Lesen Sie vor der Antragstellung folgende Dokumente: Programmleitfaden, Anweisungen für Antragsteller („Instructions for Applicants“), Anleitung für das elektronische Formular („eForm user guide“)
Beratung:
Mag. Elisabeth Pacher
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Cultural Contact Point
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Tel: 01/53120-7692
e-mail: elisabeth.pacher@bmukk.gv.at
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Cultural Contact Point
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Tel: 01/53120-7692
e-mail: elisabeth.pacher@bmukk.gv.at